Integration statt Intersektionalität: Was es für eine inklusive Gesellschaft braucht
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Drei von 246. So viele nationale Parlamentarier in der Schweiz leben mit einer Behinderung. Dies sind zwar so viele wie noch nie. Beachtet man jedoch, dass gemäss Bundesamt für Statistik 22% der Schweizer Bevölkerung mit einer Beeinträchtigung leben, ist man eher verleitet, zu sagen: «So wenige», sind Politikerinnen mit Einschränkungen im National- und Ständerat doch stark untervertreten.

Unterrepräsentiert sind auch andere gesellschaftliche Gruppen, allen voran Menschen mit Migrationshintergrund. Obwohl diese 41% der in der Schweiz wohnhaften Personen ausmachen, sind sie im Parlament an einer Hand abzuzählen. Es zeigt sich, dass es Angehörigen einer Minderheit erschwert wird, sich in politischen Gremien einzubringen und so als Entscheidungsträger:innen die Gesellschaft mitzugestalten. Sie stossen auf Hürden, wie Sprachbarrieren oder Veranstaltungsräume, welche nicht rollstuhlgängig sind, und sie sind oft mit Vorurteilen konfrontiert.

Foto: diva plavalaguna/pexels
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Nur wenn Betroffene das Gesundheitssystem kennen und dieses ihnen den gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglicht, kann das Recht auf Gesundheit für alle gewährleistet werden. Livia Kläui

Betroffene erleben oft Mehrfachdiskriminierung

(Strukturelle) Diskriminierung betrifft Menschen aus verschiedenen Gründen; oftmals wegen Merkmalen, die von der vermeintlichen Norm abweichen (z.B. aufgrund der Hautfarbe oder eines Handicaps). Weist jemand mehrere dieser Eigenschaften auf, ist er oder sie oft besonders stark gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt. Der Begriff der Intersektionalität beschreibt das Zusammenwirken mehrerer Unterdrückungsmechanismen. Unter diesem Phänomen der Mehrfachunterdrückung leiden oft Menschen, die sowohl eine Behinderung als auch einen Migrationshintergrund haben. Dies ist nicht nur im Bereich der politischen Mitbestimmung problematisch. Barrieren in der Kommunikation beispielsweise erschweren den Zugang zur Gesundheitsversorgung, welche insbesondere bei Menschen mit Behinderung oftmals essenziell wäre.

Foto: jakub pabis/unsplash
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Migration und Behinderung als Teilhabehindernis

Behinderung und Migration sind also zwei Begriffe, die im Kontext zueinanderstehen und sich gegenseitig verstärken können. Daten aus Deutschland zeigen, dass die Schnittstelle von Beeinträchtigung und Migration-/Fluchterfahrung zu Teilhabedefiziten führen kann. Betroffene Menschen verfügen oft nicht über qualifizierende Schulabschlüsse, was ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt und/oder in gut bezahlte Erwerbstätigkeit erschwert. Dies führt nicht nur zu finanziellen Einbussen. So gibt es Studien, die belegen, dass Arbeitslosigkeit wie auch unterfordernde Arbeiten zu Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen führen oder diese verschlimmern können. Neben der bereits vorhandenen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit werden sie zusätzlich von der Gesellschaft «behindert». Betroffene werden oft von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen, so arbeiten zum Beispiel zahlreiche Menschen mit Behinderung in geschützten Werkstätten, obwohl sie die Voraussetzungen für den ersten Arbeitsmarkt mitbringen würden. Die Arbeit im zweiten Arbeitsmarkt ermöglicht zwar Einkommen und Struktur; jedoch sind hier Personen mit Handicap oftmals unter sich, was der Vorstellung einer inklusiven Gesellschaft widerspricht. Menschen mit Migrationshintergrund wiederum erleben Diskriminierung (unter anderem) bei der Job- und/oder Wohnungssuche. Neben diesen Benachteiligungen stossen migrierende, beeinträchtigte Menschen auch auf ganz konkrete Barrieren; zum Beispiel sind viele Asylzentren nicht ausreichend rollstuhlgängig oder wichtige Informationen in einfacher Sprache fehlen.

Um Nachteile für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zu beseitigen, braucht es an verschiedenen Stellen Verbesserungen. Zentral ist der Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Diese muss barrierefrei zugänglich sein. Wichtig ist hier auch die Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Nur wenn Betroffene das Gesundheitssystem kennen und dieses ihnen den gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglicht, kann das Recht auf Gesundheit für alle gewährleistet werden.

Livia Kläui
Livia Kläui ist Mitarbeiterin Kommunikation und Administration bei Medicus Mundi Schweiz. Zuvor hat sie eine Berufslehre als Kauffrau EFZ bei der Unia Basel abgeschlossen und während vier Semestern Journalismus und Organisationskommunikation studiert