Was es braucht, um Femizide und häusliche Gewalt zu vermindern

Frauen schützen – Istanbul-Konvention konsequent umsetzen

De Livia Kläui

Streit gibt es in jeder Familie. Doch es gibt Fälle, da eskaliert es. Wenn aus Diskussionen Gewalt entsteht, ist es Zeit zu handeln. Besonders betroffen von häuslicher Gewalt sind Frauen und Mädchen, dabei ist das eigene Zuhause für weibliche Personen oft eine Gefahrenzone. Hinter geschlechtsspezifischer Gewalt stecken patriarchale Machtstrukturen. Um Opfer zu schützen, braucht es rechtliche Massnahmen und ein klares Bekenntnis der Schweiz zur Istanbul-Konvention.

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Frauen schützen – Istanbul-Konvention konsequent umsetzen
Foto von Nadine E auf Unsplash

Es sind Zahlen, die schockieren: dieses Jahr gab es schweizweit bereits 27 Femizide. Dies sind jetzt schon mehr als im gesamten Vorjahr. Als Femizid wird ein geschlechtsspezifischer Mord an weiblichen Personen bezeichnet. Es kommt zu einem Femizid, also der Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. Nach solchen Taten wird oft von „Eifersuchtsdramen“ oder „Familientragödien“ gesprochen. Ein Narrativ, das die strukturellen Machtverhältnisse, die hinter dieser Art von Tötungen stehen völlig aus dem Blick geraten lässt.


Frühwarnzeichen müssen erkannt werden

Was im schlimmsten Fall in einem Femizid endet, beginnt oft mit Beleidigungen, Drohungen oder Schlägen. Gemäss globalen Schätzungen erlebt jedes vierte Mädchen und jede vierte Frau zwischen fünfzehn und 49 Jahren mindestens einmal im Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann oder den Intimpartner. Die eigene Wohnung oder das eigene Haus ist dabei oft ein besonders gefährlicher Ort: 60 Prozent der rund 83.000 Frauen und Mädchen, die in diesem Jahr vorsätzlich getötet wurden, wurden von ihren Intimpartnern oder anderen Familienmitgliedern wie Vätern, Onkeln, Müttern und Brüdern getötet gemäss globalen Schätzungen (UNODC and UN Women (2025)).

Gewalt an Mädchen und Frauen geschieht zwar oft im eigenen zuhause; ist aber alles andere als ein privates Problem zwischen Familien. Geschlechtsspezifische Gewalt beruht auf gesellschaftlichen Machtstrukturen und deshalb sind wir als Zivilgesellschaft gefordert, hinzuschauen und zu handeln.

Schutz als Menschenrecht muss umgesetzt werden

Um gegen Gewalt an Frauen und Mädchen bzw. an weiblich gelesenen Personen zu minimieren, hat die Schweiz die Istanbul-Konvention ratifiziert und sich dazu verpflichtet, diese Gewaltformen zu verhindern und zu bekämpfen. (EBG, 2023) Diese ist ein internationales Abkommen, um weibliche Personen vor Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu schützen. Sie beinhaltet vier Ziele:

  1. Der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt wird vorgebeugt und die Gewalt wird vermindert.
  2. Opfer von Gewalt erhalten angemessenen Schutz und Unterstützung.
  3. Gewaltstraftaten werden verfolgt und gewaltausübende Personen zur Verantwortung gezogen.
  4. Die Umsetzung erfolgt umfassend und koordiniert auf allen föderalen Ebenen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft.

Zentral bei der Istanbul-Konvention ist, dass sie Gewalt an Mädchen und Frauen sowie häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung deklariert. In der Schweiz ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) die nationale Koordinationsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP IK) verabschiedet. Darin sind44 konkrete Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden festgelegt, um Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie häusliche Gewalt zu verhindern.

Gewalt an Frauen als Machtinstrument: Einordnung und Hintergründe von Femiziden

Geschlechtsspezifische Tötungen an Frauen sind kein zufälliges Gewaltphänomen, sondern eng mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen verknüpft. Sie entstehen dort, wo patriarchale Normen Männern mehr Autorität, mehr Entscheidungsgewalt und einen Anspruch auf Kontrolle zuschreiben. Femizide unterscheiden sich daher deutlich von anderen Formen tödlicher Gewalt: Sie sind Ausdruck eines Systems, das Frauen strukturell entwertet und männliche Dominanz normalisiert.

Die WHO ordnet Femizide als den extremsten Ausdruck eines breiten Kontinuums von geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Am häufigsten werden Frauen von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner getötet. Besonders hoch ist das Risiko in Zeiten von Trennung oder Scheidung – also genau dann, wenn Frauen versuchen, sich aus der Gewaltspirale zu lösen. Entscheidend für die Tat ist oft der Moment, in dem der Täter den endgültigen Verlust seiner Machtposition erkennt. Das Besitzdenken, das vielen Femiziden zugrunde liegt, zeigt sich in einer inneren Logik, die auf Kontrolle statt auf Beziehung beruht – zusammengefasst in der fatalen Haltung: „Wenn sie nicht mehr mir gehört, dann soll sie niemandem gehören.“

Femizide machen damit sichtbar, was im Verborgenen beginnt: strukturelle Ungleichheit, gesellschaftlich legitimierte Geschlechterrollen und ein tief verankertes Verständnis von Kontrolle und Besitz. Sie sind nicht das Ergebnis einzelner tragischer Einzelfälle, sondern Ausdruck eines Systems, das Frauen weltweit gefährdet. (EBG, 2021)

Neue Präventionskampagne des Bundes setzt auf Sensibilisierung

Jüngst hat der Bund eine Präventionskampagne lanciert. Hintergrund ist die steigende Zahl von Fällen von häuslicher Gewalt. Gemäss dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) machten diese im Jahr 2024 40 Prozent aller polizeilich registrierten Straftaten aus, wobei die Opfer zu 70 Prozent Mädchen und Frauen waren.

Die Kampagne gliedert sich in verschiedene Phasen: in n einer ersten Phase richtet sie sich vorrangig an Gewaltbetroffene, in einer zweiten Phase an deren Umfeld und in einer dritten Phase an (potenzielle) Tatpersonen. Geplant ist die Präventionskampagne für mehrere Jahre. Sie entstand aus einer Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und NGOs.

Auch im Parlament ist die Verhinderung von geschlechtsspezifischer Gewalt Thema. Aktuell diskutiert der Ständerat über mehr finanzielle Mittel für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen.

Im Kanton Basel-Stadt gibt es seit Ende 2022 das Pilotprojekt «Halt Gewalt» gegen häusliche Gewalt. Der Grosse Rat hat dafür unlängst eine Investition von knapp 806’000 Franken genehmigt.

Bewusstsein schaffen - rechtzeitig handeln

Sensibilisierung ist ein wichtiger Teil der Prävention. Um die diesjährige hohe Zahl an Femiziden zu vermindern, braucht es uns alle. Es braucht die Politik, die Massnahmen ergreift ebenso dringend wie den Nachbarn, der es anspricht, wenn er Gewalt beobachtet.

Auf politischer Ebene gilt es, Massnahmen konsequent auszuführen. Dazu gehören zum Beispiel Schutzunterkünfte für Opfer. Jüngst haben die Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) der Kantone sich zum Ziel gesetzt, dass alle - unabhängig vom Wohnort - Zugang zu einer Schutz- oder Notunterkunft haben sollen. Im Auftrag der SODK wurde ermittelt, dass das Angebot an Notunterkünften den Bedarf nicht deckt.

Um Betroffene besser zu schützen, plant der Bund per Mai 2026 die Lancierung einer landesweiten Kurznummer für Gewaltopfer.

"Es braucht Wille, es braucht Aufklärung und es braucht eine klare Bekennung der Schweiz zur Istanbul-Konvention." Livia Kläui

Fazit

Auch in der Schweiz macht der weltweite Gender Backlash nicht halt: Alte Strukturen geraten unter Druck, während Frauen zunehmend aufstehen und sich nicht länger alles gefallen lassen. Gleichzeitig geraten Männer in Unsicherheit, da traditionelle Rollenbilder infrage gestellt werden und Orientierung fehlt. Die allgemeine globale Überforderung, gepaart mit Ängsten und Unsicherheiten, trägt dazu bei, dass Gewalt in verschiedenen Formen zunimmt. Gerade jetzt, wo Betroffene Frauen wie Männer Massnahmen dringend bräuchten, werden diese global in Frage gestellt.

Im Oktober 2025 hat Lettland seinen Austritt aus der Istanbul-Konvention beschlossen, da die Konvention «Gender-Theorien» fördere. Dies ist fatal, denn es wird ein falsches Narrativ verbreitet und – schlimmer noch – es werden Fakten ausser Acht gelassen, nämlich die allarmierenden Zahlen der Fälle von Gewalt an weiblichen Personen und häuslicher Gewalt. Wobei Männer und Frauen gleichwohl Opfer sind.

In der Schweiz wurde mit der Präventionskampagne ein wichtiger erster Schritt eingeleitet. Um Betroffene noch besser zu schützen, braucht es noch weitergehende Massnahmen, allen voran finanzielle Mittel. Es braucht Wille, es braucht Aufklärung und es braucht eine klare Bekennung der Schweiz zur Istanbul-Konvention.


Reference

UNODC and UN Women (2025). Femicides in 2024: Global Estimates of Intimate Partner/Family Member Femicides (United Nations publication, 2025). Femicide_Brief_2025.pdf (accessed 10.12.2025)

EBG (2021). Silvia Staubli, Nora Markwalder, Simone Walser. Ursachen von Tötungsdelikten innerhalb der Partnerschaft Studie. Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG https://www.ebg.admin.ch/dam/de/sd-web/GPJOaiIMTMpO/Studie_EBG_2021.pdf (accessed 10.12.2025)

EBG (2023). Istanbul-Konvention. Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG. https://www.ebg.admin.ch/de/istanbul-konvention (accessed 10.12.2025)

Basler Zeitung: https://www.bazonline.ch/basel-stadt-806000-franken-fuer-praevention-haeuslicher-gewalt-195534123602 (accessed 15.12.2025)

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): https://www.srf.ch/news/schweiz/gegen-gewalt-an-frauen-tamara-funiciello-das-ist-nicht-unser-budget (accessed 15.12.2025)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI: https://www.edi.admin.ch/de/haeusliche-sexualisierte-und-geschlechtsbezogene-gewalt-erste-nationale-praeventionskampagne-lanciert (accessed 15.12.2025)

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF):https://www.srf.ch/news/schweiz/femizide-in-der-schweiz-eine-trennung-ist-fuer-frauen-ein-gefaehrlicher-moment (accessed 15.12.2025)


Livia Kläui
Livia Kläui ist Mitarbeiterin Kommunikation bei Medicus Mundi Schweiz und Redaktorin des MMS Bulletins.